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- Campact drängt Unternehmen zu Werbeboykott gegen politisch missliebige YouTube-Kanäle
Ein Kommentar von Norbert Häring.
Die Kampagnenorganisation Campact hat eine schwarze Liste von politisch missliebigen YouTube-Kanälen erstellt und ausgeforscht, wessen Werbung dort zu sehen war. Nun macht sie Druck auf die betreffenden Unternehmen, sich an einem Werbeboykott gegen die gelisteten Kanäle zu beteiligen.
Campact ist ein politisch der SPD und den Grünen nahestehender Verein mit 12 Mitgliedern (Link repariert) und Einnahmen im letzten Jahr von 26 Millionen Euro.
Die Kriterien, anhand derer Campact die Kanäle auf die schwarze Liste gesetzt hat, die von Tichys Einblick veröffentlicht wurde, sind vage. Die genutzten Kategorien sind, mit Beispielkanälen in Klammern:
AfD (Alice Weidel; AfD-Fraktionen NRW, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt)
AfD-nah (Tichys Einblick, Weltwoche, Epoch Times)
AfD-Vorfeld (Apollo News)
rechtspopulistisch (Achtung Reichelt, Nius)
verschwörungsideologisch (Wissensmanufaktur)
rechtsextrem (Naomi Seibt)
AfD/rechtsextrem (AfD-Bundestagsfraktion)
extrem rechts (Clownswelt)
nah an Rechtsextremen (Jasmin Kosubek)
...https://apolut.net/campact-stasi-opposition-mundtot-machen-von-norbert-haring/ - Das Kabinettsstatement beweist das Machtopfer an Deutschland
Selbstbewusste Worte können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der politische Kurs unverändert bleibt. Während Wirtschaft, Mittelstand und Bürger mit steigenden Belastungen kämpfen, setzt die Regierung auf bekannte Rezepte und verkauft Stillstand als entschlossenen Aufbruch.
Ein Kommentar von Janine Beicht.
Wer geglaubt hatte, dass mit der Amtsübernahme von Bundeskanzler Friedrich Merz der politische Niedergang Deutschlands gestoppt, die schleichende Deindustrialisierung beendet und der linken Grünen-Agenda der Stecker gezogen würde, ist spätestens am gestrigen Sommertag im brandenburgischen Schloss Neuhardenberg auf dem Boden der brutalen Realität aufgeschlagen.
Die Auftaktrede von Merz vor der Kabinettsklausur (1) ist kein Dokument der Stärke, sie ist eine chronologische Kapitulationsurkunde. Der Mann, der als bürgerlich-konservativer Hoffnungsträger angetreten war, hat in wenigen Minuten das Bild eines Politikers gezeichnet, dem eigene Partikular- und Machterhaltungsinteressen heiliger sind als der Wohlstand und die Sicherheit der eigenen Bevölkerung. Die sezierende Demontage einer Rede, die als Mahnmal für gebrochene Wahlversprechen in die Geschichte eingehen wird.
Die Heuchelei der Eröffnung
Schon beim Verlesen der ersten Zeilen entlarvt sich das Kanzleramt als Ort einer inszenierten Fassade. Statt den Bürgern reinen Wein über die wirtschaftliche Agonie des Landes einzuschenken, flüchtet sich der Kanzler in psychologische Beruhigungspillen. Während im Volk angesichts schwindender Kaufkraft und steigender Unsicherheit die Angst regiert, heuchelt Merz ohne Schamgefühl Entschlossenheit und erklärt vollmundig (1):
Welch ein Hohn für jeden Bürger, der unter der Last der Inflation und den Trümmern des Wirtschaftsstandorts leidet! Merz baut hier den ersten rhetorischen Nebelkerzen-Schild auf. Anstatt die eigene Verantwortung für den Zustand des Landes zu benennen, wischt er reale Nöte mit einer antrainierten Zuversicht weg. Er schlüpft nahtlos in die Rolle des Moderators einer Kanzlerschaft, die sich nicht etwa durch eigene Härte auszeichnet, sondern durch das stumme Mitgehen auf dem zerstörerischen Pfad der Vorgängerregierung. Die Eröffnung zeigt: Hier spricht kein reformatorischer Staatsmann, sondern ein Akteur, der Stärke im Kabinett vorspielt, um in Wahrheit die Fortsetzung des grünen Narrativs zu verschleiern.
„Die Ereignisse der letzten Wochen haben in unserer Bevölkerung einige zusätzliche Befürchtungen und Sorgen ausgelöst. Trotzdem oder gerade deshalb starten wir mit Zuversicht und Tatkraft in die nächsten Monate.“...https://apolut.net/kanzler-der-gebrochenen-schwure-von-janine-beicht/ - Staatliche Verfassungsgegner rüsten Geheimdienste auf – vor allem gegen Regierungskritiker
Ein Kommentar von Tilo Gräser.
Der 12. August dieses Jahres war nicht nur der Tag der Sonnenfinsternis. Es war auch der Tag, an dem ein weiteres Mal ein dunkler Schatten sich über den Rechtsstaat legte. Ein solcher soll die Bundesrepublik Deutschland laut dem Grundgesetz und dem Bundesjustizministerium sein. Die Bundesregierung aus Union und SPD stellte just an diesem Tag einen Gesetzentwurf vor, mit dem sie die bisherigen Nachrichtendienste „reformieren“ will. Das heißt, aus dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Verfassungsschutz sollen „richtige Geheimdienste“ werden.
Sie sollen neue Befugnisse bekommen, um gegen ausgemachte äußere und innere Feinde aktiv vorgehen zu können. Angeblich durften die sogenannten Verfassungsschützer von Bund und Ländern sowie der BND bisher nur Nachrichten und Informationen sammeln. Ihre skandalträchtige Geschichte mit solchen Kapiteln wie „Celler Loch“ oder dem NSU-Skandal zeugt eher davon, dass sie schon bisher mehr taten.
Nun sollen sie aber richtig eingreifen, ausspionieren, Fallen stellen, Wohnungen durchsuchen und auch Desinformation verbreiten sowie hacken und lahmlegen dürfen, auch Beweismittel fälschen. Und wahrscheinlich noch mehr, gelten doch Geheimdienste wie die CIA der USA oder der britische MI6 sowie wahrscheinlich auch die Israels mit ihren verbrecherischen Operationen als Vorbilder. Wie weit die Befugnisse ausgeweitet werden sollen, ist auf mehr als 700 Seiten des Gesetzentwurfes zu lesen – eine Aufgabe, die vor allem jene überfordern dürfte, die am meisten davon betroffen sind: die Bürger dieses Landes. „Jeder in der BRD könnte plötzlich von solchen staatlichen Überwachungsmaßnahmen betroffen sein“, erklärte der Rechtsanwalt Peter Klusmann dazu am 15. August gegenüber der Tageszeitung junge Welt.
Laut Pressemitteilung der Bundesregierung vom 12. August handelt es sich um „die umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz in der bundesdeutschen Geschichte“. „Mehr Befugnisse und zusätzliche operative Fähigkeiten“ seien notwendig, da Deutschland „ständiges Ziel von hybriden Angriffen auf unsere freie Gesellschaft, unser Werteverständnis und unsere Sicherheit“ sei. Das erklärte Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU), zuständig unter anderem für den BND, dazu. Und begründete das mit „dem Schutzauftrag des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern“.
...https://apolut.net/jeder-burger-im-visier-von-tilo-graser/ - Wie Felix Klein eine offene Rechtsfrage politisch vorentscheidet.
Deutschlands scheidender Antisemitismusbeauftragter kritisiert Israel deutlich - und erklärt zugleich den Völkermord-Vorwurf gegen Israel bis zu einem Gerichtsurteil pauschal für antisemitisch. Doch dieselbe Bewertung vertreten inzwischen die Untersuchungskommission der Vereinten Nationen und Amnesty International. Wer darf vor einem Urteil entscheiden, was noch legitime Rechtskritik ist und was schon Judenfeindschaft?
Ein Kommentar von Michael Hollister.
Ein scheidender Regierungsbeauftragter kritisiert Israel so deutlich, wie es aus seinem Amt selten zu hören ist - und zieht im selben Atemzug eine Grenze, die weiter reicht als jede Siedlungskritik. Felix Klein, seit 2018 Beauftragter der Bundesregierung im Kampf gegen Antisemitismus, nennt die israelische Siedlungspolitik völkerrechtswidrig und die Verfolgung von Siedlergewalt zu lasch. Und dann sagt er einen Satz, der die eigentliche Debatte auslöst: Den pauschalen Vorwurf, Israel begehe in Gaza Völkermord, werde er so lange als antisemitisch bezeichnen, bis ein Gericht das Gegenteil feststelle. Die Frage, die dieser Satz aufwirft, ist nicht, ob der Vorwurf zutrifft. Die Frage ist, wer vor einem Urteil darüber entscheidet, was noch legitime völkerrechtliche Kritik ist und was schon Antisemitismus.
Der Anlass
Am 23. August 2026 erscheint im Kölner Stadt-Anzeiger ein Interview, das Klein in doppelter Hinsicht bemerkenswert führt. Zum einen mahnt er Israel offen. Die Siedlungspolitik im Westjordanland sei völkerrechtswidrig und führe weg von der Zwei-Staaten-Lösung; die israelische Regierung solle stärker auf Diplomatie setzen als auf Härte. Die oftmals lasche Behandlung von Siedlergewalt gegen palästinensische Familien müsse die israelische Justiz konsequent verfolgen. Das ist, aus dem Mund des deutschen Antisemitismusbeauftragten, keine Selbstverständlichkeit.
Zum anderen zieht Klein eine Linie. Kritik an israelischer Politik werde dort antisemitisch, wo das Existenzrecht Israels bestritten oder Israel dämonisiert werde, etwa durch einen Vergleich mit den Nationalsozialisten. Kritik an Israel, so sein Maßstab, müsse vergleichbar sein mit Kritik an anderen Staaten: Einwände gegen die Trump-Regierung schlügen ja auch nicht in Antiamerikanismus um, und Pekings Vorgehen in Tibet werde nicht gleich als Völkermord gebrandmarkt. Auf die Nachfrage, ob der Genozid-Vorwurf gegen Israel antisemitisch sei, verweist er auf das laufende Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof - und erklärt, er werde den pauschalen Vorwurf „so lange als antisemitisch bezeichnen, bis das Gericht das Gegenteil feststellt". Klein scheidet nach acht Jahren aus dem Amt und wechselt als deutscher Botschafter zur OECD nach Paris.
Was der Satz juristisch berührt
Um die Tragweite dieser Formel zu erfassen, lohnt ein nüchterner Blick auf das Verfahren, auf das Klein sich beruft. Südafrika hat Israel im Dezember 2023 vor dem Internationalen Gerichtshof verklagt und einen Verstoß gegen die Völkermordkonvention geltend gemacht. Das Gericht hat im Verlauf des Jahres 2024 in mehreren Schritten vorläufige Maßnahmen angeordnet, unter anderem die Anweisung, völkermörderische Handlungen zu verhindern und humanitäre Hilfe zuzulassen. Solche Maßnahmen sind Sicherungsanordnungen; sie sollen einen möglichen Schaden abwenden, solange das Verfahren läuft. Eine Feststellung in der Sache sind sie ausdrücklich nicht. Ein Endurteil darüber, ob Israel gegen die Konvention verstoßen hat, existiert nicht - und wer die vorläufigen Maßnahmen als Beleg für einen erwiesenen Völkermord liest, überdehnt ihre rechtliche Bedeutung ebenso wie jemand, der aus ihnen einen Freispruch ableiten wollte.
...https://apolut.net/antisemitisch-bis-zum-urteil-von-michael-hollister/ - Das Spiegel-Cover und der Fall Siegmund
Drei Wochen vor der Wahl in Sachsen-Anhalt macht Der Spiegel den AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund zum „gefährlichsten Mann Deutschlands" - im Stil eines Fahndungsplakats. Der Kandidat bedankt sich für die „sehr gute Werbung" und signiert das Heft. Und quer durch das Spektrum, von der Linkspartei bis zur Welt, fällt derselbe Vorwurf: Die Warnung nütze genau dem, vor dem sie warnt. Wann kippt journalistische Zuspitzung zur Wahlkampfhilfe - und was verrät ein solches Titelbild über den, der es druckt.
Ein Kommentar von Michael Hollister.
Ein Nachrichtenmagazin warnt vor einem Politiker - und der Politiker bedankt sich. Er nennt die Warnung „sehr gute Werbung", stellt sich vor die Kamera und signiert die Ausgabe, die ihn zum gefährlichsten Mann des Landes erklärt. Was auf den ersten Blick wie eine Panne aussieht, ist der eigentliche Vorgang, über den zu reden lohnt. Denn die Frage ist nicht, ob die Warnung inhaltlich berechtigt war. Die Frage ist, was sie bewirkt - und wann journalistische Zuspitzung genau dem nützt, vor dem sie warnen will.
Der Anlass
Am 14. August 2026 zeigt Der Spiegel auf dem Titel seiner Ausgabe Nr. 34 den AfD-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund. Das Porträt ist im Stil eines Fahndungsplakats gehalten, ein Passbild auf dunklem Grund, darunter in großen roten Lettern: „Der gefährlichste Mann Deutschlands". Gewählt wird am 06. September 2026. In den Umfragen liegt die AfD zu diesem Zeitpunkt zwischen 41 und 43 Prozent - in einer Erhebung des Instituts pollytix erreicht sie mit 43 Prozent einen neuen Höchststand, fast doppelt so viel wie die CDU, die bei rund 23 Prozent verharrt. Siegmund könnte damit der erste Ministerpräsident werden, dessen Landesverband vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft wird. Auf Koalitionspartner setzt er dabei nicht: Er hat erklärt, allein regieren zu wollen, und eine Zusammenarbeit mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht ausgeschlossen.
Zur präzisen Einordnung: Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt - organisatorisch eine Abteilung des Landesinnenministeriums - stuft den AfD-Landesverband seit Oktober 2023 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein; zuvor galt er seit Januar 2021 als Verdachtsfall. Die AfD weist diese Einstufung zurück. Ihre dagegen gerichtete Klage ist beim Verwaltungsgericht Magdeburg weiterhin anhängig, das Verfahren derzeit jedoch ausgesetzt. Die Bezeichnung gibt damit die institutionelle Bewertung der Verfassungsschutzbehörde in deren eigener Terminologie wieder - sie ist keine Bewertung dieses Textes.
Die Begründung des Spiegel
Nach der Veröffentlichung wächst die Kritik, und der Spiegel erklärt sich. Chefredakteur Dirk Kurbjuweit verteidigt das Cover in seinem Sonntags-Newsletter. Siegmund gebe sich freundlich und wirke gewinnend, erreiche damit auch Bürger, die nicht rechtsextrem dächten, sich aber große Veränderungen wünschten; im Hintergrund aber trage ihn ein Netzwerk rechter Extremisten. Das Umgängliche und das Extreme zusammen machten ihn „aus Sicht liberaler Demokraten" zum gefährlichsten Mann des Landes; seine Pläne für Sachsen-Anhalt seien ein „Anschlag auf die liberale Demokratie", unter dem Minderheiten zuerst litten. Kurbjuweit benennt auch das Prinzip dahinter: „Relevanz ist unser oberstes Kriterium, nicht die Frage, wem eine Titelgeschichte nützt oder schadet." Er beruft sich auf das Motto des früheren Herausgebers Rudolf Augstein, „Sagen, was ist", das auch für die Titelseite gelte. Zur Begründung der besonderen Gefährlichkeit greift er weit aus: Wenn ein Politiker böse Absichten habe, könne das böse Folgen für Hunderttausende haben, vielleicht für Millionen.
...https://apolut.net/wann-wird-die-warnung-zur-wahlkampfhilfe-von-michael-hollister/
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